Aktuelle Hinweise zur Beprobung und Untersuchung auf AIV
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
im Rahmen der Probenahmen mittels Spezialtupfer bitten wir zuk�nftig folgendes unbedingt zu beachten:
Nach den Empfehlungen des FLI (Riems) sollten zur Erh�hung der Nachweissicherheit des Virus bei den toten Tieren nur noch Trachealtupfer oder
Tupfer aus dem Nasen-Rachen-Bereich genommen werden. Kloakentupfer bitte nur noch bei lebenden V�geln nehmen, da die Entnahme von Trachealtupfern hier problematisch werden k�nnte.
Auf welche Tierarten sollten wir uns jetzt untersuchungsseitig konzentrieren?
- Fleisch- und Aasfresser in den Beobachtungsgebieten und nach epidemiologischen Schwerpunkten in einem 10 - 20 km - G�rtel darum herum. Das
LALLF untersucht au�erdem bis auf weiteres alle zur Tollwutabkl�rung eingeschickten Tierk�rper aus dem gesamten Land MV.
- Schadnager (v.a. Ratten) aus Seuchengebieten
- Nasen-Rachentupfer von Hunden und Katzen aus den Tierarztpraxen, verbunden mit der Bitte an die VL�, die Spezialtupfer den praktizierenden
Kollegen zur Verf�gung zu stellen. Das LALLF hat bereits gr��ere Mengen nachbestellt und liefert auch weiterhin �ber die Kuriere an die VL� aus.
(Ansprechpartner: Frau Kaczor Tel. 0381/
4035103).
- Bei der Beprobung von toten Wildv�geln sind unbedingt beringte Tiere (mit Angabe der Nr. auf dem Begleitschreiben) zu beproben. Aus dem
Gebiet R�G rechnen wir mit einem R�ckgang der Wildvogel-Einsendungen auf 50 - 60 max. pro Woche und einer Beprobung anderer Vogelarten nach epidemiologischen Erfordernissen. Dabei spielen auch
Meeresenten (Beifang in Fischernetzen) eine besondere Rolle. Bitte wenn m�glich, analog verschiedene Meeresentenarten mit beproben.
Mit freundlichen Gr��en im Auftrag H. Roost
(neu: stand by ED- Handy- falls R�ckfragen au�erhalb der Dienstzeit- 0175-8496489)
Landesamt f�r Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei Thierfelderstr. 18 D-18059 Rostock Epidemiologischer Dienst
Tel.(0381)4035-622 Fax.(0381)4035-690 Mail: ed@lvl.mvnet.de Web: www.lvlmv.de
09.03.2006
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