Versand von Untersuchungsmaterial per Post - Neue Regelungen ab 1.1.2007
Gesetzestext: Link http://www.vaam.uni-halle.de/pdf/Postvorschriften.pdf
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
bitte beachten Sie beim Postversand von Untersuchungsmaterial per Post die neuen Vorschriften der Deutschen Post. Geregelt wird ausf�hrlich Kennzeichnung und Verpackung. Ausdr�cklich
wird vermerkt, dass der Absender "bei Nichtbeachten ... der Absender grunds�tzlich die haftungsrechtlichen Folgen..." zu tragen hat. Bitte beachten Sie besonders die die Verbote, die Pflichten zur
Kennzeichnung und Verpackung, wenn Sie einen Postversand f�r Untersuchungsmaterial nutzen m�chten.
Verboten sind:
- Tierk�rper
- ansteckungsgef�hrliche Stoffe der Kat A (Stoffe, welche bei Mensch oder Tier eine dauerhafte Behinderung oder eine lebensbedrohliche oder t�dliche Erkrankung hervorrufen k�nnen)
- ansteckungsgef�hrliche Stoffe, welche eine hohe individuelle Gefahr bei geringer Gefahr f�r die Allgemeinheit in sich bergen, z.B. Kulturen von pathogenen Mikroorganismen
(Risikogruppe 3 - siehe Gesetzestext)
- Abf�lle aus der tier�rztlichen Versorgung und Forschung
- lebende Wirbeltiere oder wirbellose Tiere als Tr�ger ansteckungsgef�hrlicher Stoffe
- gentechnisch ver�nderte Stoffe
- Stoffe, welche als Gefahrgut aufgrund anderer Regelungen nicht per Post versandt werden d�rfen
Karl Henning
19.03.2007
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